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Fachanwalt für Familienrecht Bremen

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Familienmitgliedern untereinander. Hierzu zählen Auseinandersetzung zum Sorgerecht und Umgangsrecht, wie auch die Scheidung von Ehepartnern. Insbesondere bei Kindschaftssachen wird besonderen Wert auf die gemeinsame Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung gelegt, bei der das Kindeswohl an erster Stelle steht.

Zudem erfolgt auch eine Beratung und Vertretung in allen unterhaltsrechtlichen Fragestellungen und auf dem Gebiet des Abstammungsrechts. Bei der Geburt eines Kindes in eine Familie hinein ist der Ehemann der „rechtliche Vater“ und der wirkliche Vater wird als „biologischer Vater“ bezeichnet. Für einen eventuell notwendigen Anfechtungsantrag bei einem Familiengericht sind Fristen zu beachten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist droht der endgültige Verlust des Anfechtungsrechts. Frühzeitige fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht ist daher unbedingt zu empfehlen.

Scheidung in Bremen und umzu

Die bei dem Thema Sorgerecht und Umgangsrecht einvernehmliche und interessengerechte Lösung ist bei einer Scheidung hingegen nicht immer möglich. Spätestens wenn es um die vermögesnrechtliche Auseinandersetzung der Eheleute geht, kommt es oftmals zum Streit. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Tobias K. Eicke berät Sie hier umfassend zu den Themen Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich und nachehlicher Unterhalt wie auch rund um das Thema Versorgungsausgleich.

Aber auch bei einer einvernehmlichen Scheidung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und versuchen mit Ihnen gemeinsam eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Denn es ist möglich, die Kosten für eine Scheidung deutlich zu reduzieren, wenn man frühzeitig die richtigen Weichen stellt und fachkundige Hilfe zu Rate zieht.

Es ist empfehlenswert, bei einer einvernehmlichen Scheidung alle Folgesachen vertraglich zu regeln um für sein weiteres Leben Planungssicherheit zu haben. Das Mittel der Wahl ist hier eine Scheidungsfolgenvereinbarung – das Gegenstück zum Ehevetrag. Bei dem Entwurf einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Trennungsvereinbarung) steht Ihnen Fachanwalt für Familienrecht Tobias K. Eicke ebenfalls beratend zur Seite, entwirft eine solche Vereinbarung für Sie und emfpiehlt Ihnen auf Wunsch einen Notar/-in für die Beurkundung. Auch dadurch lassen sich für die anschließende Scheidung Kosten sparen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von Fachanwalt für Familienrecht Tobias K. Eicke – Scheidungsanwalt für Bremen:

Scheidungsanwalt-Bremen.de

Sollten Sie Probleme im Familienrecht haben, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne können Sie einen kurzfristigen Besprechungstermin im Büro in Bremen Horn vereinbaren.

 

Familienrecht in Bremen – Ihr Ansprechpartner:

Fachanwalt für Familienrecht Tobias K. Eicke

Weitergehende Informationen finden Sie zudem auf der Internetseite von Rechtsanwalt Tobias K. Eicke:

Kanzlei-Eicke.de